Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) der Firma SH Motorsport Simon Heller 1. Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. 2. Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Simon Heller zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. 3. Preise Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen uns zur Preisanpassung. 4. Liefer- und Leistungszeit Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch uns. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma Simon Heller nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Vertragsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Simon Heller ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma Simon Heller zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma Simon Heller nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma Simon Heller zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. 5. Versendung und Gefahrenübergang Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware den den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma Simon Heller verlassen hat. Die Firma Simon Heller versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma Simon Heller trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Simon Heller, sowie die gesamten Transportkosten. 6. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Bar-Nachnahme, Euroscheck-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders laufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit Schuld befreiender Wirkung ausschließlich an die Mainzer Volksbank Ingelheim zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Simon Heller zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma Simon Heller gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma Simon Heller andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma Simon Heller weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Firma Simon Heller steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Simon Heller berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma Simon Heller ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. 7. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Simon Heller und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973), werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Mainz als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 8. Sonstige Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma Simon Heller nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 9. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa. Simon Heller angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. Simon Heller bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Fa. Simon Heller nur insoweit, als sie durch von Fa. Simon Heller eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fa. Simon Heller damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Fa. Simon Heller weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. Simon Heller insoweit von jeder Haftung frei. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen. 10. Eigentumsvorbehalt Die Firma Simon Heller behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Firma Simon Heller gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Firma Simon Heller, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Firma Simon Heller erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Simon Heller Miteigentümerin an den neuenstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes, der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Simon Heller gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Simon Heller. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Simon Heller ab. Die Firma Simon Heller ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Simon Heller hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma Simon Heller berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Firma Simon Heller die enthaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma Simon Heller zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Simon Heller liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die Firma Simon Heller auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen. 11. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Firma Simon Heller etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma Simon Heller frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe des Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Firma Simon Heller in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma Simon Heller einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Simon Heller über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma Simon Heller nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Simon Heller von .. 60,- oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser Firma Simon Heller in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Firma Simon Heller entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma Simon Heller gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma Simon Heller zu verweisen. Die Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflichten der ßß377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Firma Simon Heller die auf den reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Simon Heller schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestelltfahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma Simon Heller schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. 12. Software Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Es ist von vornherein festgestellt, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Kunde ist für die von uns definierten Hardwarevorraussetzungen verantwortlich. Wir gewähren die Entwicklung von Programmverbesserungen. Vervielfältigungen jeder Art sind verboten. Der Kunde erkennt an, dass die Soft- und Hardware dem internationalen Urheberrecht unterliegt. Für durch Fehler in der Software verursachte Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. 13. Teilzahlung Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Die Modalitäten sind schriftlich in einem Vertrag zu fixieren. In jedem Fall ist eine Anzahlung vom Käufer zu leisten. Die Laufzeit kann variabel gestaltet werden. Der Zinssatz richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Kaufvertragabschlusses aktuellen Marktzinssätzen. Zinszusagen der Firma Simon Heller sind unverbindlich. 14. Datenschutz Die Firma Simon Heller ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß des Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
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